Montenegro: Berufskraftfahrer geraten wegen Schengen-Regeln zunehmend unter Druck

Berufskraftfahrer aus Montenegro stehen wegen der Schengen-Aufenthaltsregeln weiterhin unter erheblichem Druck. Für Bürger aus Drittstaaten gilt grundsätzlich: Innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen dürfen sie sich höchstens 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten.
Für Lkw-Fahrer ist diese Regel besonders problematisch, weil sie ihre zulässigen Aufenthaltstage nicht für Urlaub oder private Reisen nutzen, sondern während ihrer regulären Arbeit. Nach Angaben von Branchenvertretern können Fahrer das 90-Tage-Kontingent allein durch ihre Transporte innerhalb weniger Monate ausschöpfen.
Wer die zulässige Aufenthaltsdauer überschreitet, riskiert empfindliche Folgen. Genannt werden Geldstrafen, Abschiebungen oder Einreiseverbote, obwohl die Fahrer innerhalb der EU legal Waren transportieren. Montenegrinische Transportunternehmen fordern deshalb seit längerem eine Regelung, die die Besonderheiten des Berufsverkehrs berücksichtigt.
Auch die CEFTA beobachtet die Situation. Das Sekretariat des mitteleuropäischen Freihandelsabkommens erklärt, mit Unternehmen im Austausch zu stehen und das Thema über verschiedene internationale Netzwerke anzusprechen. Dabei geht es nicht nur um die Fahrer selbst, sondern auch um mögliche Folgen für Handel, Lieferketten und Grenzverkehr.
In Kroatien gibt es inzwischen eine Regelung, die für bestimmte Transporte längere Aufenthalte ermöglichen soll. Nach Angaben der montenegrinischen Branche hilft diese jedoch nur bei Transporten nach oder aus Kroatien und löst das Problem bei Weiterfahrten etwa nach Slowenien, Italien, Österreich oder Deutschland nicht.
Die Europäische Kommission hatte zuletzt darauf hingewiesen, dass die allgemeine 90/180-Regel nicht einfach durch eine politische Entscheidung ausgeweitet werden könne. Als mögliche rechtliche Wege gelten stattdessen nationale Langzeitvisa oder entsprechende Aufenthaltstitel einzelner Mitgliedstaaten.




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